Corona-Reiseschutz Versicherung
In Zeiten von Corona: Sorgenfrei in den Urlaub
Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in der Reiseversicherung inkludiert.
Pandemien wie Covid-19 sind bei HanseMerkur generell versichert und auch bei Reisewarnung besteht Versicherungsschutz (Ausnahme: Urlaubsgarantie im Corona-Reiseschutz).
Mit dem speziellen Corona-Zusatzschutz, den Sie zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung abschließen können, möchten wir Ihnen in dieser Zeit die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub bieten.
Stornokostenabsicherung vor der Reise bei:
- häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
- Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin-, bzw. Rückreise
Erstattung
- der entstandenen Storno- oder Umbuchungskosten
- des Einzelzimmer-Zuschlags bei Teilstornierung
- der Rückreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug
Reisepreisabsicherung während der Reise bei
- häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
- Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin-, bzw. RückreiseErstattung
Erstattung
- der nicht genutzten Reiseleistungen
- des vollen Reisepreises bei Abbruch in der 1. Hälfteder Reise (max. bis 8. Reisetag)
- der Rückreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug
- 24/7 Notruf-Hotline
Ergänzen Sie Ihren Reiseschutz mit dem speziellen Corona-Reiseschutz.
Sie, eine mitreisende Person oder eine Person Ihrer häuslichen Gemeinschaft werden vor oder während des Urlaubs in Quarantäne geschickt?
Sie stehen am Flughafen und das Personal lässt Sie aufgrund erhöhter Temperatur nicht mit- fliegen?
Mit der Corona-Reiseschutz Versicherung können Sie sich gegen diese Fälle absichern – ganz ohne Selbstbehalt.
Nicht versichert sind behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen, Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen.