1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Angebote von Jamaikatour, die auf der Internetseite als eigene Reiseangebote gekennzeichnet sind und bei welchen mehrere, verschiedene Reiseleistungen von Jamaikatour als Reiseveranstalter angeboten werden. Sie gelten zwischen dem Kunden als die Pauschalreise buchende Person (m/w/d), dem „Kunden“, und Jamaikatour. Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten nicht für die von Jamaikatour lediglich vermittelten Reisen, die von Dritten als Pauschalreise angeboten und durchgeführt werden.
2. Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente
2.1 Mit seiner Reiseanmeldung (Buchungsauftrag) bietet der Kunde Jamaikatour den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung der jeweiligen Reise auf der Internetseite und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
2.2 Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrags des Kunden durch Jamaikatour zustande. Jamaikatour bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger direkt oder über den Reisevermittler und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von Jamaikatour vor, an das Jamaikatour für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annehmen und der Vertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.
2.5 Bei allen Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Buchung, die Bezahlart und die Zahlungsbedingungen im Angebot von Jamaikatour erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern und korrigieren. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er dies per E-Mail kundtun. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen und seinen Buchungsauftrag rechtsverbindlich und kostenpflichtig formlos bestätigen. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-) Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich Jamaikatour mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.
2.7 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: Jamaikatour weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziffer 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
3. Leistungen von Jamaikatour
3.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Jamaikatour in der zur betreffenden Reise gehörigen Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden, die den Vertragsschluss bestätigt.
3.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Jamaikatour nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Jamaikatour herausgegeben werden, sind für ihre Leistungspflichten nicht verbindlich.
4. Bezahlung
4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines, der den Versicherungsschutz dokumentiert, ist die Zahlung des Reisepreises wie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen, fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist Jamaikatour berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann Jamaikatour den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 und 6.3 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
5.1 Jamaikatour behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.
Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Jamaikatour den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Jamaikatour führt. Jamaikatour darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.2 Jamaikatour behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 3 Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang). Jamaikatour hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.3 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziffer 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Jamaikatour sie nicht einseitig vornehmen. Jamaikatour kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Jamaikatour bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Jamaikatour die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.3 entsprechend, d. h. Jamaikatour kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Jamaikatour bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
5.4 Jamaikatour kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziffer 5.3 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Jamaikatour den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
5.5 Nach dem Ablauf einer von Jamaikatour nach Ziffer 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornierung der Reise
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Jamaikatour unter der unten genannten Adresse oder dem Reisebüro, über das evtl. die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail unter: info[@]jamaikatour.de) zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann Jamaikatour vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Grundsätzlich gelten die für die betreffende Reise ausgewiesenen und mit dem Kunden vereinbarten Entschädigungspauschalen. Vorbehaltlich einer solchen gesonderten Vereinbarung gelten die folgenden Entschädigungspauschalen, etwa im Flex-Tarif, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Jamaikatour und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bestimmen:
bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab dem 45. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 60 %
ab dem 17. Tag vor Reisebeginn 70 %
ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
Dem Kunden bleibt es unbenommen, Jamaikatour nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von Jamaikatour geforderten Pauschalen.
6.3 Jamaikatour behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen. Diesen Tarif verwendet Jamaikatour bei Buchung des Kunden im Smart-Tarif. Jamaikatour weist den Kunden darauf hin, dass im Smart-Tarif außergewöhnliche Vergünstigungen gewährt werden und daher die Leistungen der Leistungsträger i. d. R. sofort verbindlich werden und nicht erstattungsfähig sind. Bei einem Rücktritt des Kunden kommen weder ersparte Aufwendungen noch sonstige Einnahmen zustande, so dass der Kunde damit rechnen muss, dass ggf. fast der gesamte Reisepreis mit den entstehenden Kosten verrechnet wird.
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Buchung der Reise Umbuchungen vorgenommen, kann Jamaikatour bis zum 7. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 30,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Ist Jamaikatour zu einer Umbuchung nicht bereit bzw. ist diese nicht möglich, so kann der Kunde nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung unter den in Ziffer 6.2 und 6.3 genannten Bedingungen vorgehen. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Jamaikatour nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Jamaikatour kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber Jamaikatour als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Jamaikatour darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
8. Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt Jamaikatour dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Jamaikatour ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
10. Rücktritt und Kündigung durch Jamaikatour
10.1 Jamaikatour kann bis 42 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteinehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.
10.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Jamaikatour nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Jamaikatour ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Jamaikatour den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust
11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets auf den Voucher und Reiseinfos. Soweit Jamaikatour infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadenesersatz zu verlangen.
11.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Jamaikatour den Reisemangel zu beseitigen. Jamaikatour kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Jamaikatour kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Jamaikatour die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Jamaikatour Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
11.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Jamaikatour innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe durch Jamaikatour verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Jamaikatour hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
11.4 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder direkt gegenüber Jamaikatour anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pauschalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
11.5 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den Check-In und die Sicherheits- und / oder Gesundheitskontrolle bequem passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.
12. Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Jamaikatour auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
13. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Jamaikatour für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Jamaikatour ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.
15. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
15.1 Jamaikatour informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste, auch bei Covid-19-Maßnahmen des Bestimmungslandes), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
15.2 Jamaikatour haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Jamaikatour mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Jamaikatour hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.
15.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Jamaikatour hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.
15.4 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz, der über Ziffer 15.1 hinaus gesundheitlich sinnvoll ist, rechtzeitig informieren, ebenso über Prophylaxe-Maßnahmen. Auf die allgemeinen Informationen der Gesundheitsämter, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, reisemedizinisch erfahrener Ärzte, Tropenmediziner und des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg wird verwiesen.
16. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
16.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Jamaikatour den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. Jamaikatour hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse: info[@]jamaikatour.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Jamaikatour unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
16.2 Mit einer Nachricht an info[@]jamaikatour.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
17. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
17.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Jamaikatour findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Jamaikatour vereinbart.
17.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Jamaikatour nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter: Jamaikatour
Kuhlenholz 1, 34233 Fuldatal
Inhaber: Matthias Bopp
Telefon: 05607 – 6089758
E-Mail: info[@]jamaikatour.de
www.jamaikatour.de
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 533-5859
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Jamaikatour vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO.
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern
Versicherungsombudsmann e.V.
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