Neues für Reiserückkehrer*innen aus Jamaika

Neue Regelungen für die Einreise von Jamaika nach Deutschland. Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gelten für Reiserückkehrer*innen aus Jamaika seit 1. August 2021 neue Regelungen.

Personen ab 12 Jahren müssen grundsätzlich vor dem Abflug über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick. 

Risikogebiete werden nun in zwei Kategorien ausgewiesen:

  • Hochrisikogebiete (mit 10 Tage Quarantäne für Nicht-Geimpfte/Nicht-Genesene, nach 5 Tagen Freitesten möglich)
  • Virusvariantengebiete (in der Regel keine Verkürzung der Quarantäne möglich). 

Derzeit ist Jamaika kein Risikogebiet

Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren, können mit einem entsprechendem Nachweis unbesorgt und stressfrei zurückreisen. Ungeimpfte müssen vor Abflug einen Test machen, sind aber ebenfalls von einer Quarantäne befreit.

Geimpfte und Genesene: Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt derzeit jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet. Hier gilt – unabhängig von der Art des verwendeten Impfstoffes – auch für Geimpfte eine 14-tägige Quarantänepflicht.

Als geimpft gelten Reisende, die ihre Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Vakzin vor mehr als 14 Tagen abgeschlossen haben. Das sind derzeit die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Genesene müssen einen PCR-/LAMP-/TMA-Testnachweis vorzeigen können, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist.

Anmeldepflicht: Die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) bleibt für alle Einreisenden aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten verpflichtend.

Einreise mit Kindern: Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Für sie endet die Quarantäne nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag der Einreise automatisch.

Detailliertere Informationen und Tipps der Bundesregierung für die Reiseplanung findet ihr hier.

Unverändert gilt: 

Der ggf. für die Einreise erforderliche negative Covid-19 Test bei Abflug darf frühestens 48 Stunden (Antigen)** bzw. frühestens 72 Stunden (PCR, RT-LAMP oder TMA) vor Einreise nach Deutschland vorgenommen werden (Zeitpunkt der Abstrichnahme). Der entsprechende negative Testnachweis oder ggf. ein Impf- oder Immunitätsnachweis muss vor Abflug und bei Einreise vorgelegt werden.

Die Bescheinigungen werden in deutscher, englischer, französischer, italienscher oder spanischer Sprache akzeptiert, zertifizierte Selbsttests sind ebenfalls gültig.

Weitere Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete findet ihr auf den Seiten des Robert Koch Institutes.

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