Jamaika Flugstreichungen bei Lufthansa und Eurowings
Die gesamte Luftfahrtbranche – insbesondere in Europa – leidet aktuell unter Engpässen und Personalmangel. Dies betrifft Flughäfen, Bodenverkehrsdienste, die Flugsicherung und damit in der Folge auch Airlines, hier besonders die Lufthansa Group mit Eurowings.
Stornierungen und Zeitenänderungen sind möglich
Die Lufthansa hat angekündigt, weitere Flüge zu streichen. Diese Flugstreichungen bei Lufthansa und Eurowings betreffen allerdings innerdeutsche und europäische Flüge, jedoch nicht die in der Ferienzeit gut ausgelasteten klassischen Urlaubsziele.
Von den Jamaika Flugstreichungen sollten also nur die innerdeutschen und europäischen Zubringerflüge nach Frankfurt betroffen sein. Der anschließende Flug nach Jamaika sollte stattfinden. Es kann allerdings auch zu kurzfristigen Zeitenänderungen bei Flügen nach Jamaika kommen.
Falls ihr von Flugstreichungen betroffen seid, werdet ihr entweder automatisiert oder manuell umgebucht. Bei Umsteigeverbindungen ist eine Umbuchung der Zu- und Abbringerflüge möglich, alternativ, z.B. bei einer Auto oder Bahnanreise nach Frankfurt wird der Flugpreis erstattet.
Alternativen zu einem stornierten Zubringerflug
Bei Annullierung eines innerdeutschen Lufthansa Fluges könnt ihr das Flugticket innerhalb von 48 Stunden vor Abflug des geplanten Fluges kostenlos in ein Ticket mit der Deutschen Bahn umwandeln.
Im Fall, dass euer Zubringerflug annulliert wurde, sucht die Airline automatisch nach einem Ersatzflug. Die Umbuchung auf einen passenden Flug funktioniert einfach und kostenlos, auch per App. Ihr könnt den annullierten Flug auch selbst stornieren und einen Flug-Voucher erhalten. Außerdem könnt ihr hier für Eurowings eine Rückerstattung beantragen.
Rechte bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung:
Im Falle einer großen Verspätung habt ihr Anspruch auf Unterstützung. Dazu gehören Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit und, falls erforderlich, Hotelunterbringung und Transfer.
Flug-Verspätung
Bei einer Verspätung von mindestens 5 Stunden habt ihr Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten für nicht zurückgelegte Strecken. Verspätet sich euer Flug am Endziel um mindestens 3 Stunden, habt ihr ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung (250 € – 600 € pro Person), es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die sich auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, oder ihr seid mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Änderung informiert worden.
Flug-Annullierung
Im Falle einer Annullierung habt ihr das Recht, zwischen einer anderweitigen Beförderung inkl. Betreuungsleistungen und der Erstattung der Ticketkosten zu wählen. Außerdem habt ihr Anspruch auf eine Entschädigung (250 € – 600 € pro Person), es sei denn, die Annullierung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die sich auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, oder ihr seid mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Änderung informiert worden.
Nichtbeförderung
Im Falle einer Nichtbeförderung habt ihr das Recht, zwischen einer anderweitigen Beförderung inkl. Betreuungsleistungen und der Erstattung der Flugscheinkosten zu wählen. Ihr habt außerdem einen Anspruch auf eine Entschädigung (250 € – 600 € pro Person).
Checkliste und Tipps für Flugreisen
Wichtig: Damit die Airline ihren Informationspflichten jederzeit nachkommen kann, muss eure Telefonnummer immer in der Flugbuchung hinterlegt sein. Ansonsten droht euch im Streitfall ein Mitverschulden.